Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16. Mai die Klage des Streaming-Dienstes Netflix gegen Einzahlungen in die deutsche Filmförderung als unzulässig abgewiesen. Damit ist der Anbieter auch weiterhin zur Zahlung von Förderbeiträgen an die die deutsche Filmförderanstalt (FFA) verpflichtet. Netflix hatte argumentiert, die Neuordnung verstoße gegen den freien Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit sowie die Beihilfe- und Steuerbestimmungen der EU.
Nach EuGH habe der Streamingdienst jedoch nicht dargelegt, dass er durch die Abgabe wesentlich beeinträchtigt worden und individuell betroffen sei, womit die Zulässigkeitskriterien der Klage nicht erfüllt seien. Netflix könne jedoch die konkreten Durchführungsmaßnahmen - wie Abgabebescheide - vor nationalen Gerichten anfechten.
Alexander Thies, der Vorsitzende der Produzentenallianz, äußerte sich dazu in einer Pressemitteilung vom 24. Mai und begrüßte dort die Entscheidung des EuGH:
„Große Anbieter mit Sitz im Ausland nehmen auf dem deutschen VoD-Markt eine zentrale Stellung ein. Nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) geförderte Filme tragen wesentlich zu diesem Erfolg bei. Deshalb ist es gerechtfertigt, auch die internationalen VoD-Anbieter im Gegenzug an der Finanzierung der deutschen Filmförderung zu beteiligen."
Der Berliner Film- und Fernsehverband (BFFV) schließt sich dieser Einschätzung an und hofft ebenfalls, dass Netflix und weitere Streamingdiensten von Klagen auf europäischer wie nationaler Ebene absehen werden.